Im Parlament wird über eine neue Beschränkung der Rechte von Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern debattiert, die bei einem Erdbeben der Stärke 7 einsturzgefährdet sind. Der von der Regierung initiierte Gesetzentwurf, der bereits vom Senat verabschiedet wurde, verbietet die Vermietung von Wohnungen in erdbebengefährdeten I-Blocks. Ab August 2023 gilt auch ein Gewerbe- und Werbeverbot in Blöcken mit Erdbebenrisiko I und II
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Es ist verboten, in Gebäuden, die im technischen Gutachten eingestuft sind, Räumlichkeiten zu Wohnzwecken zu mieten oder zu verpachten/vermieten in der seismischen Risikoklasse RSI, bis zum Abschluss der durchgeführten Eingriffsarbeiten zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus gegenüber seismischen Einwirkungen des bestehenden Gebäudes“, heißt es in dem Artikel
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Allein in Bukarest gibt es fast 400 Gebäude mit Erdbebenrisiko I. Die meisten davon befinden sich im zentralen Bereich der Stadt, in der Altstadt, auf den Boulevards Magheru und Balcescu oder in der Calea Victoriei
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