Die Vermietung oder Verpachtung von Wohnräumen in Gebäuden der Erdbebenrisikoklasse I ist bis zur Sanierung der Gebäude verboten. Dies geht aus einem von der Regierung initiierten, vom Parlament angenommenen und nun vom Präsidenten verkündeten Gesetzentwurf hervor.
Der von der Regierung initiierte Entwurf sah außerdem Folgendes vor: „Es ist strengstens verboten, kommerzielle Aktivitäten jeglicher Art durchzuführen sowie Werbemittel an der Fassade und/oder auf der Terrasse/dem Dach des Gebäudes anzubringen.“ , die Aufhängung von Pfeilern, Wänden und Innentreppen bei Gebäuden der Erdbebenrisikoklasse I oder II. Die gewählten Abgeordneten änderten den Regierungsentwurf und hoben das Verbot der Ausübung gewerblicher Tätigkeiten jeglicher Art in Gebäuden mit Erdbebenrisiko auf Risiko I und II, während das Verbot der Vermietung von Wohnungen in diesen Gebäuden aufrechterhalten wird
.In den letzten 30 Jahren wurden nur 26 Gebäude verstärkt, 19 davon in Bukarest, nach offiziellen Angaben.
Quelle: Profit .ro