Investitionsvorhaben in Solaranlagen unter 50 kW müssen nicht mehr genehmigt werden, sondern nur noch die Anzeige bei den Behörden, außerdem werden Höchstfristen für die Erteilung von Genehmigungen eingeführt, lauten die Vorschläge einer europäischen Richtlinie, über die im Europäischen Parlament abgestimmt wird im Dezember
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“Wir haben einige Maßnahmen in die Erneuerbare-Energien-Datei aufgenommen. Alle Photovoltaik-Projekte unter 50 kW sind nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern nur noch bei den Behörden anzumelden. Die Frist für alle behördlichen Genehmigungen beträgt maximal 9 Monate für Solar Projekte. Ein weiteres Element ist die stillschweigende Genehmigung, damit es keine administrativen Hindernisse gibt”, sagte Dan Nica, MdEP
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