Präsident Klaus Iohannis hat das Gesetz erlassen, das eine Befreiung von Steuern und Gebühren für Gebäude vorsieht, die während Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten als historische Denkmäler eingestuft sind. Die Maßnahme gilt ab 2025
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Es gibt keine Steuer/Gebäudesteuer für: Gebäude, die als historische, architektonische oder archäologische Denkmäler eingestuft sind, unabhängig vom Inhaber des Eigentums- oder Verwaltungsrechts, die nicht über das verfügen Straße und/oder Hauptfassade, renoviert oder saniert gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 422/2001 zum Schutz historischer Denkmäler, für den Zeitraum der Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, beginnend mit dem Datum der Baugenehmigung und bis zum Datum des abschließenden Empfangsberichts über die durchgeführten Arbeiten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Regierungs-Notstandsverordnung Nr. 77/2014, liefert das von PNL-Parlamentariern initiierte Projekt
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Quelle: Economica.net.