Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Renovierungsarbeiten von der Steuer befreit

25 June 2024

Präsident Klaus Iohannis hat das Gesetz erlassen, das eine Befreiung von Steuern und Gebühren für Gebäude vorsieht, die während Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten als historische Denkmäler eingestuft sind. Die Maßnahme gilt ab 2025
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Es gibt keine Steuer/Gebäudesteuer für: Gebäude, die als historische, architektonische oder archäologische Denkmäler eingestuft sind, unabhängig vom Inhaber des Eigentums- oder Verwaltungsrechts, die nicht über das verfügen Straße und/oder Hauptfassade, renoviert oder saniert gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 422/2001 zum Schutz historischer Denkmäler, für den Zeitraum der Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, beginnend mit dem Datum der Baugenehmigung und bis zum Datum des abschließenden Empfangsberichts über die durchgeführten Arbeiten, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Regierungs-Notstandsverordnung Nr. 77/2014, liefert das von PNL-Parlamentariern initiierte Projekt
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Quelle: Economica.net.

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