Die rumänische Regierung plant zwei Mehrwertsteuersätze für Immobilien von 5 Prozent und 19 Prozent

1 July 2021

Die Regierung schlägt für die rumänische Steuergesetzgebung erstmals die Anwendung eines Systems mit zwei unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen für eine einzige Immobilientransaktion vor. Wenn also der Preis des gekauften Hauses 450.000 RON übersteigt, wird bis zu diesem Schwellenwert der ermäßigte Satz von 5 Prozent der Mehrwertsteuer angewendet und der Normalsatz von 19 Prozent der Mehrwertsteuer auf den Betrag von 450.000 RON
. Derzeit wird der ermäßigte Steuersatz von 5 Prozent auf die Bemessungsgrundlage für die Lieferung von Wohnungen mit einer Nutzfläche von maximal 120 m² angewendet, ausgenommen Nebengebäude, deren Wert einschließlich des Grundstücks, auf dem sie gebaut wurden, 450.000 RON nicht überschreitet , wird von Privatpersonen gekauft
.

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